{"id":64,"date":"2014-07-17T11:48:50","date_gmt":"2014-07-17T09:48:50","guid":{"rendered":"http:\/\/briefmarken-krefeld.de\/?page_id=64"},"modified":"2024-02-21T16:46:54","modified_gmt":"2024-02-21T14:46:54","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/briefmarken-krefeld.de\/?page_id=64","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<h3><span style=\"color: #008000;\"><strong>S A T Z U N G<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #008000;\"><strong>der Sammlergilde &#8222;Heinrich von Stephan&#8220; e.V. Krefeld<\/strong><\/span><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 1. Name und Sitz des Vereins<\/span><br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen Sammlergilde &#8222;Heinrich von Stephan e.V.&#8220; (im folgenden &#8222;Verein&#8220; genannt). Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Krefeld. Der Verein ist Mitglied des Bund Deutscher Philatelisten e. V. und des Verbandes der Philatelisten in Nordrhein-Westfalen e. V.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 2. Zweck des Vereins<\/span><br \/>\n1. Der Verein verfolgt das Ziel, die Sammlerinteressen von Philatelisten und artverwandten Bereichen zu f\u00f6rdern, in der \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr die Philatelie zu werben sowie durch internationale Kontakte zur V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung beizutragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Zu diesem Zweck f\u00fchrt der Verein Tauschtreffen, vereinsinterne Vortr\u00e4ge, Ausstellungen, philatelistische Sonderveranstaltungen und Fahrten zu solchen Veranstaltungen durch. Insbesondere ist die Jugendphilatelie zu f\u00f6rdern. Au\u00dferdem pflegt er Kontakte zu anderen Vereinen.<br \/>\nSachkundige Mitglieder des Vereins beraten die Hinterbliebenen von Vereinsmitgliedern \u00fcber die Verwertung des philatelistischen Nachlasses und stehen auch Nichtvereinsmitgliedern zur Beantwortung philatelistischer Fragen unentgeltlich zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\"> \u00a7 3. Mitgliedschaft<\/span><br \/>\n1. Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Aufnahmeantrag ist beim Vorstand unter Angabe von Namen, Wohnung Beruf und Geburtsdatum schriftlich zu stellen. Die Erfassung der pers\u00f6nlichen Daten erfolgt erst nach Best\u00e4tigung der Mitgliedschaft und dient ausschlie\u00dflich vereinsinternen Zwecken und unterliegt der Datenschutz Grundverordnung.<br \/>\n\u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.<br \/>\nWird dem Antrag entsprochen, sind dem Antragsteller eine Aufnahmebest\u00e4tigung und ein Exemplar dieser Satzung auszuh\u00e4ndigen. Die Mitgliedschaft beginnt nach schriftlicher Anerkennung dieser Satzung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Wird dem Antrag nicht entsprochen, so ist dieses dem Antragsteller ohne Begr\u00fcndung mitzuteilen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Personen ernannt werden, die sich um den Verein oder die Philatelie besonders verdient gemacht haben. Sie zahlen keine Beitr\u00e4ge und haben nur dann Stimmrecht, wenn sie vorher ordentliche Mitglieder waren. \u00dcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern beschlie\u00dft der Vorstand.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Die Mitglieder und die Ehrenmitglieder k\u00f6nnen an allen Einrichtungen des Vereins teilnehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 4. Ende der Mitgliedschaft<\/span><br \/>\n1. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, durch Austrittserkl\u00e4rung oder durch Ausschlu\u00df.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Austritt ist zul\u00e4ssig zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen K\u00fcndigungsfrist. Die K\u00fcndigung ist schriftlich per Einschreiben an den Vorstand zu richten. Bei fristgerechter K\u00fcndigung erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche des Austretenden gegen den Verein zum Jahresende. Bei nicht fristgerechter K\u00fcndigung erlischt die Beitragspflicht nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Ausgeschlossen werden kann ein Mitglied nach vorheriger Anh\u00f6rung, wenn:<br \/>\na) Es gegen die Satzung verst\u00f6\u00dft,<br \/>\nb) Es den Verein sch\u00e4digt,<br \/>\nc) Es sich unehrenhafter Handlung schuldig macht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcber den Ausschlu\u00df befindet der Vorstand. Der Ausschlu\u00df ist zu begr\u00fcnden und dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Mit dem Erhalt des Bescheides sind alle Anspr\u00fcche des Ausgeschlossenen gegen den Verein erloschen.<br \/>\nDem Ausgeschlossenen steht es frei, den Ausschlu\u00df auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung nochmals zur Entscheidung zu stellen. Die Versammlung best\u00e4tigt den Ausschlu\u00df oder hebt ihn wieder auf. Sie fa\u00dft ihre Entscheidung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Wird der Ausschlu\u00dfbescheid aufgehoben, so gilt der Ausschlu\u00df als nicht erfolgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 5. Organe des Vereins<\/span><br \/>\nOrgane des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 6. Mitgliederversammlung<\/span><br \/>\n1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich bis sp\u00e4testens 30. April statt. Hierzu sind alle Mitglieder vier (4) Wochen vorher schriftlich unter Bekanntmachung der Tagesordnung einzuladen. Antr\u00e4ge an die Mitgliederversammlung m\u00fcssen mit schriflticher Begr\u00fcndung bis sp\u00e4testens zwei (2) Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingegangen sein.<\/p>\n<p>2. Mitglieder sind nur dann stimmberechtigt, wenn sie ihren Jahresbeitrag fristgem\u00e4\u00df entrichtet haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br \/>\na) sie w\u00e4hlt den Protokollf\u00fchrer f\u00fcr die Mitgliederversammlung,<br \/>\nb) sie nimmt die Jahresberichte des Vorsitzenden, des Schatzmeisters, der Kassenpr\u00fcfer und des Jugendwartes entgegen,<br \/>\nc) sie stimmt \u00fcber die Entlastung des Vorstandes ab,<br \/>\nd) sie w\u00e4hlt den Wahlleiter f\u00fcr die Wahl des Vorsitzenden,<br \/>\ne) sie w\u00e4hlt den Vorstand des Vereins auf drei (3) Jahre sowie einen Beirat auf ebenfalls drei (3) Jahre,<br \/>\nf) sie w\u00e4hlt zwei (2) Kassenpr\u00fcfer auf drei (3) Jahre, die ebenfalls Vereinsmitlgieder sein m\u00fcssen, dem Vorstand aber nicht angeh\u00f6ren d\u00fcrfen,<br \/>\ng) sie setzt den Vereinsbeitrag fest,<br \/>\nh) sie entscheidet \u00fcber alle Antr\u00e4ge, die der Vorstand, der Beirat oder einzelne Vereinsmitglieder zur Beschlu\u00dffassung vorlegen,<br \/>\ni) sie entscheidet \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dieses schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden beantragen oder der Vorstand dieses f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt.<br \/>\nF\u00fcr die Einberufung gelten die gleichen Formalien wie f\u00fcr die ordentliche Mitgliederversammlung. Die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung hat die gleiche Zust\u00e4ndigkeit wie die ordentliche Mitgliederversammlung. Sie beschlie\u00dft auch \u00fcber den Widerruf der Bestellung zum Vorstands- oder Beiratsmitglied, wenn sie eine grobe Pflichtverletzung oder Unf\u00e4higkeit zur ordentlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung feststellt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig.<br \/>\nWahlen und Abstimmungen werden mit einfacher Mehheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen entschieden. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Stimmberechtigt sind alle Vollmitglieder, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6. Der Protokollf\u00fchrer fertigt eine Niederschrift an, in welche die Beschl\u00fcsse w\u00f6rtlich aufzunehmen sind. Diese Niederschrift wird von dem Vorsitzenden und dem Protokollf\u00fchrer unterzeichnet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 7. Vorstand<\/span><br \/>\n1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Diese bilden den Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Die Leitung des Vereins hat der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung der Schatzmeister. Der Fall der Verhinderung bedarf keines Nachweises.<br \/>\nDer Vorsitzende und der Schatzmeister sind berechtigt, den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich je alleine zu vertreten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Die Amtszeit des Vorstandes betr\u00e4gt drei (3) Jahre. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall der Schatzmeister leiten die Mitgliederversammlung und die Sitzungen des Vorstandes sowie die gemeinsamen Sitzungen des Vorstandes mit dem Beirat. Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall der Schatzmeister, ist f\u00fcr die Einberufung der Organe und der gemeinsamen Sitzungen des Vorstandes mit dem Beirat verantwortlich. Vorstand und Beirat sollen dreimal (3) j\u00e4hrlich eine gemeinsame Sitzung durchf\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden gemeinsam gefa\u00dft und sind zu protokollieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 8. Beirat<\/span><br \/>\n1. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus sachkundigen Mitgliedern einen Beirat zur Unterst\u00fctzung und Beratung des Vorstandes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Die Empfehlungen des Beirates, der an den Vorstandssitzungen teilnimmt, sind zu protokollieren und sollten zur Entscheidungsfindung des Vorstandes beitragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Der Beirat wird f\u00fcr drei (3) Jahre gew\u00e4hlt, wobei Wiederwahl zul\u00e4ssig. ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Die Gesamtzahl des Beirates sollte sechs (6) Mitglieder nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Ehrenvorsitzende und der jeweilige Vertreter der nicht vollj\u00e4hrigen Mitglieder geh\u00f6ren als geborene Mitglieder dem Beirat an.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 9. Ehrenvorsitzende<\/span><br \/>\nZu Ehrenvorsitzenden k\u00f6nnen ehrenvoll aus dem Amt geschiedene Vorsitzende ernannt werden. Es sollen nicht mehr als zwei (2) Personen gleichzeitig Ehrenvorsitzende sein. Ehrenvorsitzende sind zur Teilnahme an Vorstandssitzungen berechtigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 10. Kassenpr\u00fcfer<\/span><br \/>\nDie Kassenpr\u00fcfer m\u00fcssen rechtzeitig vor jeder Mitgliederversammlung eine ordentliche Kassenpr\u00fcfung durchf\u00fchren. \u00dcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung erstatten sie bis vierzehn (14) Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister einen schriftlichen Bericht, den sie auch der Mitgliederversammmlung vorzutragen haben.<br \/>\nDie Kassenpr\u00fcfer werden f\u00fcr drei (3) Jahre gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 11. Gesch\u00e4ftsjahr<\/span><br \/>\nDas Geschf\u00e4tsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 12. Vereinsbeitrag<\/span><br \/>\n1. Die Mitglieder entrichten einen j\u00e4hrlichen Vereinsbeitrag. Dieser ist so zu bemessen, da\u00df der Verein seine Aufgaben erf\u00fcllen kann. Er ist bis zum 28. Februar eines jeden Jahres f\u00e4llig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Im laufenden Jahr eintretende Mitglieder zahlen bei Eintritt vor dem 1. Juli den vollen Beitrag, danach die H\u00e4lfte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Minderj\u00e4hrige Mitglieder sowie Sch\u00fcler und Studenten bis zum vollendeten 21. Lebensajahr zahlen den jeweils von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 13. Satzungs\u00e4nderung<\/span><br \/>\nEine Satzungs\u00e4nderung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer dreiviertel (3\/4) Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 14. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/span><br \/>\n1. Die Aufl\u00f6sung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit neun Zehntel (9\/10) Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<br \/>\n2. Das Vereinsverm\u00f6gen mu\u00df zur F\u00f6rderung der Philatelie verwendet werden. \u00dcber die Verwendung entscheidet die aufl\u00f6sende Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 15. Gerichtsstand<\/span><br \/>\nF\u00fcr alle Streitigkeiten aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis ist der Gerichtsstand Krefeld.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">\u00a7 16. Inkrafttreten<\/span><br \/>\nDie Satzung tritt in dieser Fassung am 02. April 2022 in Kraft. Damit verliert die Satzung vom 09. M\u00e4rz 2003, einschlie\u00dflich der sp\u00e4teren \u00c4nderungen bzw. Erg\u00e4nzungen, ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Krefeld, den 30. M\u00e4rz 2022<\/p>\n<h3 align=\"JUSTIFY\"><span style=\"color: #008000;\">Datenschutz<\/span><br \/>\nSofern innerhalb des Internetangebotes die M\u00f6glichkeit zur Eingabe pers\u00f6nlicher oder gesch\u00e4ftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdr\u00fccklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist &#8211; soweit technisch m\u00f6glich und zumutbar &#8211; auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.<br \/>\nDas Vertrauen in den korrekten Umgang mit ihren Daten ist f\u00fcr uns eine wichtige Voraussetzung f\u00fcr den Erfolg unseres Vereins Sammlergilde &#8222;Heinrich von Stephan&#8220; e.V. Krefeld.<br \/>\nDaher messen wir dem Datenschutz gro\u00dfe Bedeutung bei. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung pers\u00f6nlicher Daten geschieht ausschlie\u00dflich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Eine Weitergabe, egal aus welchem Grunde, auch an Dritte, erfolgt nicht ohne ihre Zustimmung.<span style=\"font-family: Arial, sans-serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><br \/>\n<\/span><\/span><\/h3>\n<h3><\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>S A T Z U N G der Sammlergilde &#8222;Heinrich von Stephan&#8220; e.V. Krefeld \u00a7 1. Name und Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen Sammlergilde &#8222;Heinrich von Stephan e.V.&#8220; (im folgenden &#8222;Verein&#8220; genannt). Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Krefeld. 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